Die Kostenrückerstattung für die Wahlarztkosten variiert von Anbieter zu Anbieter. Die meisten Anbieter haben dafür eine App.
Grundsätzlich kann man jedoch immer davon ausgehen, dass die Rechnung, welche zurückerstattet werden muss in irgendeiner Form an das entsprechende Versicherungsunternehmen mit der Bitte um Kostenersatz eingereicht werden muss. Für genauerer Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Versicherungsanbieter oder Ihren persönlichen Vertrag.
Grundsätzlich finden Sie im Beitrag “Wo finde ich die Links zu den Apps der Krankenversicherungen?” die Apps zu den jeweiligen Versicherungen. Melden Sie sich bei der von Ihnen abgeschlossenen Versicherung an und laden Sie Ihre Rechnung vom Wahlarzt (nach erfolgter Rückerstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung) hoch.
Damit stellen Sie sicher, dass die Kostenrückerstattung am schnellsten abgewickelt wird.