Privatarzt

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Was ist ein Privatarzt? Definition & Erklärung

Ein Privatarzt, oder auch Wahlarzt genannt ist ein Arzt der keinen Vertrag mit der österreichischen Sozialversicherung hat. Er führt seine Praxis im Prinzip wie ein Unternehmen und kann die Preisgestaltung grundsätzlich selbstständig vornehmen. Daher werden dem Patienten die Kosten die durch eine Behandlung entstehen auch nicht vollständig zurückerstattet. Die Rechnung wird immer zuerst selbst gezahlt und im Nachgang sowohl bei der gesetzlichen Krankenversicherung und dann der privaten Krankenversicherung rückerstattet.

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