Zusammenfassung
Alter
Kosten
Leistung
kein Selbstbehalt beim Arzt Wahlarzt & Medikamente sowie Zahnarzt mitversichert
kein Selbstbehalt im Krankenhaus Sonderklasse | Privatspital im Zweibettzimmer mitversichert
Internationale Deckung Deckung für Krankenhausaufenthalte bis 150.000 €
Beginn
01.01Leistung gültig ab Erhalt der Polizze
Wartezeit
keine Wartezeit
Wartezeit bei Schwangerschaft: 9 Monate
Wartezeit bei Zahnbehandlung: 6 Monate
Prüfung
Gesundheitsfragen Erhalten Sie nach Antrag als Link
Bindung
mindestens 3 volle Versicherungsjahre
- 14-Tage kostenlos stornieren 🔒
FAQ
Direkt nach Übermittlung des Formulares wirst du zu (1) zu den Gesundheitsfragen weitergeleitet. Danach (2) bereiten wir den Antrag inklusive der befüllten Gesundheitsfragen und schicken diesen via SMS zur digitalen Unterfertigung vor. Danach melden wir uns mit dem Ergebnis der Risikoprüfung. Im besten Fall gleich direkt mit der Polizze.
Du gibst im Online-Formular deinen IBAN an. Aber erst nach vollständigem Abschluss des Prozesses (Ausstellung der Polizze) wird dir seitens der Versicherung die Prämie monatlich abgebucht. Vorher gibt es für dich keine weiteren Kosten.
Das hängt von deiner gewählten Versicherung ab. Mehr Infos findest du im “Next Steps” E-Mail in deinem Posteingang nach Abschluss. Grundsätzlich gilt, wenige Arbeitstage.
Nein. Die Prämie ist nur indexiert.
Du reichst deine Wahlarztrechunung (1) zuerst bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung ein und danach über die (2) App der privaten Krankenversicherung. Nach wenigen Arbeitstagen erhältst du den verbleibenden 10% Selbstbehalt zurück.
Du kannst die Sonderklasse nutzen und gibst deine Polizzennummer bei Aufnahme an. Danach verrechnet das Krankenhaus direkt mit der privaten Zusatzversicherung (“Direktverrechnung”).
Wir, die AVERS Versicherungsmakler GmbH. Nach Abschluss des Antrages und Übermittlung der Polizze an dich erhältst du unser Willkommensmail mit allen notwendigen Kontaktinformationen.
Nach dem Abschluss von 3 vollen Versicherungsjahren unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Bei einem Arbeitgeberwechsel musst du uns dies bekanntgeben und deine Deckung erlischt sofort. Danach kann man den Vertrag in eine reguläre private Krankenversicherung überführen.